Stand 28.05.2021
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat nun ein überarbeitetes Rahmenkonzept über die Zulässigkeit von Reitturnieren und Öffnungen für den Amateursport vorgelegt:
Zulässigkeit von Reitturnieren während der Corona-Pandemie
Die Ausrichtung von Reitturnieren während der Corona-Pandemie ist nach den für die Sportausübung maßgeblichen Regelungen in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021, zuletzt geändert durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 19. Mai 2021, zulässig.
Diese sieht in § 10 Abs. 1 sowie in § 27 die nachfolgende, inzidenzwertbasierte Regelungslage für die Sportausübung im Amateursportbereich vor:
Hier geht es zum Konzept_Zulässigkeit von Reitturnieren STMI
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
