Zulässigkeit von Reitturnieren / Öffnung für den Amateursport

Stand 28.05.2021 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat nun ein überarbeitetes Rahmenkonzept über die Zulässigkeit von Reitturnieren und Öffnungen für den Amateursport vorgelegt:

Zulässigkeit von Reitturnieren während der Corona-Pandemie
Die Ausrichtung von Reitturnieren während der Corona-Pandemie ist nach den für die Sportausübung maßgeblichen Regelungen in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021, zuletzt geändert durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 19. Mai 2021, zulässig.
Diese sieht in § 10 Abs. 1 sowie in § 27 die nachfolgende, inzidenzwertbasierte Regelungslage für die Sportausübung im Amateursportbereich vor:

Hier geht es zum Konzept_Zulässigkeit von Reitturnieren STMI

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Kommentare sind deaktiviert.

RSS