Jetzt mit Grundimmunisierung gegen Herpes beginnen

Warendorf (fn-press 23.03.2022). Ein Jahr ist es her, dass ein Ausbruch des Equinen Herpesvirus EHV-1 die Pferdewelt in Europa erschüttert und dazu geführt hat, dass zahlreiche Pferdesportveranstaltungen abgesagt werden mussten. Pferde mit teils schweren neurologischen Verläufen der Krankheit standen in Tierkliniken, einige mussten sogar ihr Leben lassen. Mittlerweile hat der FN-Beirat Sport nach ausführlicher Diskussion eine Impfpflicht für Turnierpferde gegen das Herpesvirus beschlossen. Diese tritt zu Jahresbeginn 2023 in Kraft. Dr. Henrike Lagershausen, Leiterin der FN-Abteilung Veterinärmedizin und Tierschutz, spricht im Interview über die Hintergründe und darüber, warum es wichtig ist, bereits jetzt mit der Grundimmunisierung zu beginnen.

Es ist beschlossene Sache: Alle Pferde, die am Turniersport teilnehmen, müssen ab kommendem Jahr gegen Herpes geimpft sein. Warum ist das notwendig?
Dr. Henrike Lagershausen: Ganz knapp gesagt, aus Gründen der Infektionsprophylaxe. Herpesviren kommen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern bei Pferden auf der ganzen Welt vor. Das tückische dabei: Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und ist damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. Ca. 80 bis 100 Prozent unserer Pferde tragen das Virus in sich. Unter ungünstigen Umständen, wie zum Beispiel Stress durch einen Stallwechsel, Veränderungen in der Herde oder andere Erkrankungen, kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen, die zu einer massiven Ausscheidung des Erregers führt und eine Infektionsquelle für andere Pferde darstellt. Die Impfpflicht trägt dazu bei, die Menge an zirkulierenden Herpesviren zu reduzieren und somit Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu senken. Mit der Impfung schützen wir unsere Turnierpferde, die dadurch, dass sie auf Veranstaltungen unterwegs sind und dort mit Pferden aus fremden Beständen zusammenkommen, in besonderem Maße gefährdet sind. Mit der Entscheidung eine Impfpflicht einzuführen, folgt der FN-Beirat Sport im Übrigen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), die die Impfung gegen Herpes zu den sogenannten „Core-Komponenten” zählt, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein muss.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Meldungen über Lieferengpässe bei den Impfstoffen für die Herpesimpfung. Wie sieht die Situation hier aktuell aus?
Dr. Lagershausen: Zwingende Voraussetzung für die Einführung der Impfpflicht ist die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen. Bei den Herpes-Impfstoffen war diese in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Gespräche mit den Impfstoffherstellern haben ergeben, dass für die Versorgung mit Impfstoffen eine Vorlaufzeit erforderlich ist. Zudem ist es wichtig, dass jeder, der am Turniersport teilnehmen möchte, ausreichend Zeit hat, das Pferd gegen Herpes impfen zu lassen. Daher tritt die Impfpflicht auch erst mit Jahresbeginn 2023 in Kraft. Ab dann muss jedes Pferd, das an einer Turnierveranstaltung gemäß LPO teilnimmt, gegen EHV-1 geimpft sein. Ich kann daher nur allen Pferdebesitzern raten, sollten die Pferde noch nicht korrekt gegen Herpes geimpft sein, rechtzeitig und zwar nicht erst im Herbst, sondern am besten jetzt, mit der Grundimmunisierung zu beginnen.

Wie muss die Grundimmunisierung gegen EHV-1 erfolgen und wie häufig sind Wiederholungsimpfungen notwendig?
Dr. Lagershausen: Das vorgegebene Impfschema für die Grundimmunisierung richtet sich danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Eine Grundimmunisierung besteht jeweils aus drei Impfungen mit vorgegebenen Mindest- und Maximalabständen. Im Falle der Verwendung eines Lebendimpfstoffes müssen zwischen der ersten und zweiten Impfung der Grundimmunisierung mindestens drei bis maximal vier Monate liegen. Wird ein Inaktivatimpfstoff verwendet, sind zwischen der ersten und zweiten Impfung mindestens 28 bis maximal 42 Tage einzuhalten. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff verwendet wird. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich. Die Teilnahme an Turnieren ist bereits 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich. Die dritte Impfung sowie alle weiteren Wiederholungsimpfungen sind in einem Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen zu verabreichen.

Das vollständige Interview könnt ihr lesen unter https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/pferdehaltung/herpes-impfpflicht-fuer-turnierpferde-ab-2023

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